Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Übersicht

  1. Bedeutung verwendeter Begriffe
  2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  3. Vertragsgegenstand, Leistungen der Markt- und Meinungsforschung sowie Anonymisierungsgebot
  4. Angebot, Untersuchungsvorschlag und Auftragserteilung
  5. Vergütung
  6. Änderung, Verzögerung oder Stornierung
  7. Auftragsdurchführung
  8. Urheberrecht, Eigentumsrecht und Datenschutz
  9. Verwendung des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse
  10. Gewährleistung und Haftung
  11. Verzug
  12. Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit der Kontaktierung, Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
  13. Schlussbestimmungen


Stand: 24. Januar 2020


    1. Bedeutung verwendeter Begriffe
      1. Interessent: Potentieller Kunde.
      2. Kunde: Partei, für die die FFG® die im Angebot beschriebene Leistung erbringt.
      3. Angebot: Schriftliches Angebot, das dem Kunden durch die FFG® unterbreitet wurde und in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung (Inhalt und Umfang), der Zeitbedarf sowie die zu zahlende Vergütung angegeben sind.
      4. Vertrag: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Angebot die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
      5. Leistungen: (Kundenspezifische) Leistungen, deren Inhalt, Umfang und Zeitbedarf zu ihrer Erbringung im Angebot aufgeführt sind.
      6. Kundenspezifische Leistungen: Maßgeschneiderte Leistungen, die speziell für den Kunden entwickelt wurden.
      7. Ergebnisse: Projektergebnisse, Berichte, Daten, Zusammenfassungen, Kommentare, Gespräche oder Analysen, die die FFG® vertragsgemäß an den Kunden liefert.
    2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Markt- und Meinungsforschungsaufträge und deren Durchführung sowie für zukünftige Markt- und Meinungsforschungsaufträge, welche der Kunde der FFG® erteilt und deren Durchführung. Sie gelten nicht für die Zusammenarbeit zwischen privatrechtlich verfassten Markt- und Meinungsforschungsinstituten zur Erfüllung von Aufträgen.
      2. Verwendet der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, so gelten diese nicht, soweit sie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FFG® abweichen oder diesen widersprechen. Im Fall widerstreitender Klauseln gilt zunächst deren gemeinsames Minimum. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine zwingende Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen beansprucht. Ist das gemeinsame Minimum nicht zu ermitteln, werden diese Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Der Inhalt des Vertrags richtet sich dann insoweit nach der getroffenen individuellen Vereinbarung oder den gesetzlichen Bestimmungen.
      3. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluss ist stets eine schriftliche Zustimmung der FFG® erforderlich.
    3. Vertragsgegenstand, Leistungen der Markt- und Meinungsforschung sowie Anonymisierungsgebot
      1. Die FFG® führt die übernommenen Aufträge im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Meinungsforschung aus. Die FFG® unterstützt mit ihren Leistungen den Kunden bei dessen Entscheidungen. Sie trifft diese aber nicht selbst. Für den Inhalt und den Umfang der von der FFG® zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich dazu nicht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits etwas ergibt.
      2. Der Kunde erkennt an, dass die FFG® sich bei der Erbringung von Leistungen der Markt- und Meinungsforschung zur Einhaltung des Anonymisierungsgebots des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM e.V.) verpflichtet: Hiernach dürfen Daten, die bei natürlichen oder juristischen Personen durch Befragung, Beobachtung, Aufzeichnung oder auf andere Art erhoben werden, dem Auftraggeber und anderen Dritten, welche nicht als (Unter-)Auftragsverarbeiter von der FFG® tätig werden, nur in einer Form übermittelt oder bereitgestellt werden, die die Teilnehmer der Untersuchung nicht erkennen lässt oder identifizierbar macht. Das Anonymisierungsgebot kann nicht dadurch aufgehoben werden, dass die betroffenen Personen in die Übermittlung, Bereitstellung oder Verwendung der erhobenen Daten in personenbezogener Form einwilligen. Wegen des Vorrangs der Anonymisierung darf in der Markt- und Meinungsforschung eine solche Einwilligung nicht eingeholt werden.
    4. Angebot, Untersuchungsvorschlag und Auftragserteilung
      1. Die FFG® unterbreitet dem Interessenten sein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie die zu zahlende Vergütung angegeben sind.
      2. Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
      3. Soweit der Kunde mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für die FFG® nicht offensichtlich ist, weist ihn die FFG® darauf hin. Der Kunde muss dann schriftlich sein Ziel offenlegen.
      4. Wenn der Kunde das Angebot nicht innerhalb von 30 Tagen annimmt, verliert das Angebot seine Gültigkeit. In dieser Zeit hat die FFG® das Recht, das Angebot zu ändern oder zurückzuziehen, sofern der Auftraggeber dieses noch nicht verbindlich angenommen hat.
      5. Der Kunde beauftragt die FFG® und die FFG® nimmt diesen Auftrag über die Erbringung der Leistungen und Lieferung der Ergebnisse gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
      6. Das Angebot gilt als akzeptiert, wenn der Kunde die FFG® schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass er das Angebot annimmt.
      7. Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die FFG® nicht gewährleisten, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
    5. Vergütung
      1. Die im Untersuchungsvorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von der FFG® im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Kunden gewünschte Leistungen kann die FFG® eine zusätzliche Vergütung verlangen.
      2. Mehrkosten, die von der FFG® nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die von der FFG® bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann die FFG® gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Kunde klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Kunde diese Kosten nicht zu vertreten hat.
      3. Die vereinbarte Vergütung dient zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Leistung. Deswegen ist 50 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung, 25 % bei Beginn der Erhebungsarbeit (d.h. mit Abschluss der entsprechenden Vorbereitungsarbeiten) und 25 % bei Ablieferung der Ergebnisse fällig, sofern die Parteien keine andere Zahlungsregelung treffen.
      4. Die Vergütung ist ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Im Fall von Zahlungsverzug ist die FFG® berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die FFG® behält sich im Fall säumiger Zahlungen auch das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.
      5. Die FFG® hat das Recht, erstattungsfähige Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, in Rechnung zu stellen, sofern diese Kosten nicht bereits in der Vergütung enthalten sind.
      6. Wenn die Vergütung auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen basiert, die sich im Nachhinein als unvollständig oder falsch erweisen, hat die FFG® das Recht, die Vergütung zu erhöhen, um eventuellen zeitlichen Mehraufwand, der bei der Erbringung der Leistungen entstanden ist (ohne zusätzliche Leistungen), sowie alle notwendigen zusätzlichen Kosten des Unternehmens in Rechnung zu stellen.
      7. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Kunden nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
    6. Änderung, Verzögerung oder Stornierung
      1. Wenn der Kunde Änderungen für die Leistung (einschließlich Zeitplan) wünscht, behält sich die FFG® das Recht vor, das Angebot diesbezüglich zu überarbeiten (einschließlich – ohne jedoch darauf beschränkt zu sein – einer entsprechenden Anpassung der Vergütung).
      2. Wird eine Leistung vom Kunden gekürzt, verzögert, storniert oder vorzeitig beendet, enthält die Abschlussrechnung die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen gemäß § 649 BGB zuzüglich aller angemessenen Kosten, die dem Unternehmen aufgrund der Handlungen oder Unterlassungen des Kunden entstanden sind, zusammen mit allen nicht stornierbaren Kosten Dritter, zu denen sich die FFG® verpflichtet hat. So haftet der Kunde beispielsweise für die Kosten, die dem Unternehmen für vorab bestellte Befragungen vor Ort entstehen, die sich infolge der Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verzögern oder nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden.
    7. Auftragsdurchführung
      1. Die FFG® führt – Ziffer 3.1 entsprechend – den Auftrag nach wissenschaftlichen Methoden der Markt- und Meinungsforschung durch.
      2. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die Leistungen aus methodischen Gründen, die weder der Kunde noch die FFG® vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden können (z.B., weil die vorgegebene Quote der zu befragenden Personen nicht erreicht werden kann), informiert die FFG® unverzüglich den Kunden. Finden beide Vertragsparteien keine methodische Lösung des Problems, ist die FFG® berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben.
      3. Die Mitwirkung des Kunden bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Falls dadurch Mehrkosten entstehen, müssen sie vom Kunden getragen werden. Dabei ist der FFG® – wie immer – verpflichtet, die Anonymität der Befragten zu wahren.
      4. Der FFG® ist es gestattet, zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Untersuchungsauftrag Unteraufträge innerhalb und außerhalb der eigenen Organisation zu vergeben. Die FFG® sichert zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt sowie weitere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. zum Datenschutz, eingehalten werden.
      5. Wenn der Kunde einen bestimmten Subunternehmer angibt, ist die FFG® nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der von diesem Subunternehmer geleisteten Arbeit verantwortlich.
    8. Urheberrecht, Eigentumsrecht und Datenschutz
      1. Der FFG® verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Kunde erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und alle Schutzrechte an Untersuchungskonzeptionen, Vorschlägen, Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, grafischen und tabellarischen Darstellungen, die von der FFG® stammen, und an in sonstigen Leistungen der FFG® verkörperten Know-how ausschließlich der FFG® zustehen. Das Urheberrecht des Kunden an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
      2. Für kundenspezifische Forschungsleistungen liegen die geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen beim Kunden, sofern er den gesamten Vergütungsbetrag, der für diese Ergebnisse an die FFG® fällig ist, bezahlt hat.
      3. Es wird vereinbart, dass die FFG® sowohl während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages als auch nach seiner Kündigung oder seinem Ablauf das Recht hat, alle Ergebnisse und sonstigen Erkenntnisse und Informationen aus den Leistungen für interne Zwecke, als Teil seiner Datenbanken, und für eigene Zwecke einschließlich in Verbindung mit einem relevanten Rechtsstreit, zu nutzen. Dabei ist die FFG® verpflichtet, die Anonymität des Kunden sowie der Befragten zu wahren.
      4. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei der FFG®. Die Anonymität der Befragten darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
      5. Die FFG® verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
      6. Ausgefüllte Fragebögen sowie Computeraufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung von der FFG® und/oder dessen Subunternehmer erstellt werden, sind Eigentum der FFG® und werden gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften sowie internen Richtlinien der FFG® aufbewahrt, gespeichert, vernichtet bzw. gelöscht.
      7. Soweit gemäß obiger Ziffer 8.6 Befragungsunterlagen der FFG® aufbewahrt werden, können dem Kunden auf Anfrage und auf seine Kosten Kopien hiervon zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für eine solche Bereitstellung ist die Wahrung der Anonymität der befragten Personen. Die FFG® ist nicht verpflichtet, dem Kunden Kopien von Befragungsergebnissen zur Verfügung zu stellen, wenn eine solche Bereitstellung nach dem alleinigen Ermessen der FFG® einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, ADM-Richtlinien oder die deutsche Erklärung zum ESOMAR-Kodex darstellen würde. Der Kunde sichert zu, alle Befragungsunterlagen, die ihm von der FFG® zur Verfügung gestellt werden, entsprechend den gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften aufzubewahren und zu verwenden.
      8. Der Kunde entschädigt die FFG® oder von dieser unterbeauftragte Stellen voll und ganz für alle Forderungen und immateriellen Schäden, die der FFG® oder dessen Subunternehmern im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen gültige datenschutzrechtliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften entstehen, insbesondere die vorstehenden Bestimmungen.
      9. FFG® und Kunde verpflichten sich, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war.
    9. Verwendung des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse
      1. Ungeachtet der obigen Bestimmungen unter Ziffer 8.2 stehen Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse dem Kunden nur zum internen Gebrauch zur Verfügung, es sei denn die FFG® stimmt ihrer vollständigen oder teilweisen Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung zu oder die FFG® gibt sie aufgrund der Natur der Sache oder aufgrund von Urheberrechten oder Eigentumsrechten (siehe Ziffer 8) frei. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung der FFG® zum Zweck der Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten auch für Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse, die aus Gemeinschaftsstudien (Syndicated Studies) resultieren. Der Kunde erhält an diesen kein alleiniges Nutzungsrecht. Diese Regelungen gelten nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Untersuchungsberichte oder Untersuchungsergebnisse handelt.
      2. Der Kunde darf Ergebnisse nicht auf eine Weise veröffentlichen, durch die die von der FFG® gelieferten Erkenntnisse oder Daten übertrieben, verzerrt oder falsch dargestellt werden. Außerdem muss er darauf achten, dass die Publikation weder dem Ruf, noch dem Geschäft der FFG® schadet.
      3. Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung der FFG® sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der FFG® zulässig, nachdem die FFG® den konkreten zu veröffentlichenden Text freigegeben hat.
      4. Der Gebrauch von Untersuchungsergebnissen und Untersuchungsberichten im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der FFG® – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher/verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – untersagt.
      5. Will der Kunde ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei die FFG® als Verfasser des Untersuchungsberichts nennen.
      6. Der Kunde stellt die FFG® von allen Ansprüchen frei, die gegen die FFG® geltend gemacht werden, weil der Kunde die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder falsche Werbung.
    10. Gewährleistung und Haftung
      1. Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die FFG® gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der Untersuchung. Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Kunde diese zwei Wochen nach Erhalt der Ergebnisse schriftlich der FFG® gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der letzten rechtserheblichen Ergebnisse (Daten) und beträgt ein Jahr.
      2. Ist die Untersuchung schuldhaft nicht auftragsgemäß durchgeführt worden, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Wenn die Nachbesserung nicht möglich oder binnen angemessener Frist nicht ordnungsgemäß beendet ist, kann der Kunde den Vergütungsanspruch entsprechend mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; es gelten die Ziffern 10.4 – 10.8.
      3. Die FFG® steht nicht dafür ein, dass die von ihr fehlerfrei erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Kunden in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können. Die FFG® schließt alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich der Garantien für Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.
      4. Die FFG® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von der FFG®, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von der FFG® beruhen.
      5. Die FFG® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die FFG® oder die Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von der FFG® leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
        Eine weitergehende Haftung von der FFG® (insbesondere für mittelbare, unvorhersehbare Schäden und Folgeschäden) ist in diesem Falle ausgeschlossen.
        Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
        Die Parteien sind sich einig, dass der jeweilige Auftragswert (Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags) als Haftungshöchstsumme sämtliche vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden abdeckt.
      6. Sofern die FFG® oder die Vertreter, Erfüllungs-, oder Verrichtungsgehilfen von der FFG® leicht fahrlässig eine nicht wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Ziffer 10.5 Unterabsatz 3 verletzen, ist die Haftung von der FFG® vollständig ausgeschlossen.
      7. Die FFG® haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Pflichten im Rahmen des vorliegenden Vertrages infolge von Brand, Sturm, Aufständen, Streiks, Krankheit, Materialknappheit, Aussperrungen, Krieg, Überschwemmungen, inneren Unruhen, Terrorismus, behördlichen Verfügungen, lokalen oder nationalen Restriktionen oder Verboten.
      8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungstatbeständen.
      9. Der Kunde erkennt hiermit an, dass er allein für die Folgen der Maßnahmen verantwortlich ist, die er aufgrund der Ergebnisse trifft, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten von der FFG® vor. Bei Vorliegen einer Pflichtverletzung von der FFG® gelten die vorgenannten Bestimmungen zur Haftung unverändert.
      10. Sofern der Kunde wegen angeblicher Pflichtverletzungen der FFG® in Anspruch genommen wird und der Kunde die FFG® auf Regress in Anspruch nehmen will, ist die FFG® unverzüglich zu informieren. Die FFG® ist berechtigt, sich an dem Rechtsstreit zu beteiligen. Dieses Recht lässt die Verteidigungsrechte des Kunden unberührt.
    11. Verzug
      1. Gerät der Kunde mit der Erteilung der für die Durchführung der Untersuchung notwendigen Informationen oder mit dem zur Verfügung stellen der dafür erforderlichen Unterlagen in Verzug, ist die FFG® nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Kommt der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung durch die FFG® der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die FFG® berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
      2. Die FFG® unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um innerhalb des geschätzten Zeitrahmens, der im betreffenden Angebot angegeben wird, die Leistungen zu erbringen und Ergebnisse zu liefern. Die FFG® haftet jedoch nicht für die Nichteinhaltung des angegebenen Zeitrahmens oder für Verluste oder Schäden, die der Kunde erleidet, sofern diese Nichteinhaltung und diese Verluste oder Schäden auf eine Verzögerung zurückzuführen sind, die direkt oder indirekt durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden und/oder Dritter, für die die FFG® nicht vertraglich haftbar ist, verursacht wurden.
      3. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen durch Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, hoheitlicher Maßnahmen, Aussperrung oder von der FFG® nicht zu vertretender Betriebsstörungen auch bei einem Subunternehmer verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Beginn und Ende der Störung teilt die FFG® dem Kunden mit. Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder von der FFG® nicht zu vertretenden dauerhaften Betriebsstörungen hat die FFG® das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
    12. Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit der Kontaktierung, Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
      1. Der Kunde garantiert, dass die Kontaktierung der Befragten, Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung rechtlich zulässig ist, insbesondere dass, sofern gesetzlich erforderlich, gültige Einwilligungen der Befragten vorliegen.
      2. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Regelung ist die FFG® zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Daneben stellt der Kunde die FFG® von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen und Kosten im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Regelung frei, soweit nicht die FFG® diese schuldhaft verursacht hat.
    13. Schlussbestimmungen
      1. Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Telefax und E-Mail.
      2. Erfüllungsort für sämtliche durch die FFG® zu erbringenden Leistungen ist Filderstadt. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien oder seiner Durchführung erhobenen Ansprüche ist Filderstadt, wenn die Parteien Kaufleute sind.
      3. Für die Vertragsbeziehung zwischen der FFG® und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FFG® orientieren sich an den AGB der ADM e.V. (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute) sowie der Kantar GmbH.

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